Notfälle
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| Tel. | |
|---|---|
| Polizei - Feuerwehr - Ambulanz | 112 |
Unfälle
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Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Ein beschädigtes Fahrzeug darf nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung ausgeführt werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Alarmzentrale des TCS in Genf.
Pannen
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| Tel. | ||
|---|---|---|
| SATC | 181 24 | rund um die Uhr |
Auf den Autobahnen die Notrufsäulen benützen.
Ausserorts ist das Tragen einer Sicherheitsweste beim Verlassen eines stehenden Fahrzeugs am Strassenrand oder auf dem Pannenstreifen einer Autobahn obligatorisch.



