Oesterreich

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Notfälle

 Tel.
Notruf (Weiterleitung zur Polizei)112
ApothekenMo - Fr 8/9:00 - 18/19:00
 Sa 8/9:00 - 13:00
Unfälle

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Alarmzentrale des TCS in Genf.

Auf den Autobahnen die Notrufsäulen benützen. Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 40 km/h und die Distanz zwischen beiden Fahrzeugen darf 8 m nicht übersteigen. Das Zugfahrzeug muss mit Abblendlicht fahren, das abgeschleppte Fahrzeug ohne Warnblinker.

Ausserorts ist das Tragen einer Sicherheitsweste beim Verlassen eines stehenden Fahrzeugs am Strassenrand oder auf dem Pannenstreifen einer Autobahn obligatorisch.

 Tel. 
ÖAMTC120rund um die Uhr