Notfälle
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| Tel. | |
|---|---|
| Polizei | 92 |
| Feuerwehr | 93 |
| Ambulanz | 94 |
Unfälle
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Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karrosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls ("potvrda") sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Alarmzentrale des TCS in Genf.
Pannen
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| Tel. | ||
|---|---|---|
| AMSCG | 9807 | rund um die Uhr |
Ein Besucher kann das Land ohne sein Fahrzeug nicht verlassen, ausgenommen es liegen aussergewöhnliche Umstände vor.



