Italien

Allgemeine Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Auf den Autobahnen und Hauptstrassen Abblendlicht für alle Motorfahrzeuge auch am Tage vorgeschrieben.

Gebührenfreie Parkplätze werden durch weisse Linien, gebührenpflichtige Parkplätze durch blaue Linien und reservierte Parkplätze druch gelbe Linien gekennzeichnet. Parkscheiben sind im Automaten oder in Tabakläden und Zeitungskiosken erhältlich.

Um die Luftverschmutzung zu reduzieren, werden in den historischen Zentren mancher grossen Städte zwischen 8 und 20 Uhr, Fahrverbote oder Einschränkungen in Kraft gesetzt. Diese Einschränkungen werden durch die Gemeinden bestimmt.

Verkehrsmassnahmen in Mailand und Südtirol

Fahrverbote für Lastwagen 2011von - bis
1.- 6. Januar8 - 22 Uhr
17. März8 - 22 Uhr
22. April16 - 22 Uhr
23.April8 - 16 Uhr
25. April8 - 22 Uhr
30.April16 - 22 Uhr
2. Juni7 - 23 Uhr
2., 9., 16., 23., 30., 31. Juli
13., 15., 29., 27. August
29. Juli, 5., 12. August16 - 24 Uhr
29. Oktober14 - 22 Uhr
1. November8 - 22 Uhr
8., 24., 26. Dezember
7. - 23. Dezember16 - 22 Uhr

Von Januar bis Mai, sonntags von 8 bis 22 Uhr.
Von Juni bis September, sonntags von 7 bis 24 Uhr.
Von Oktober bis Dezember, sonntags von 8 bis 22 Uhr.

Signalisation

 TafelnSchrift
Autobahnengrünweiss
Autostrassengrünweiss
Hauptstrassenblauweiss
Tempolimiten

Km/hMotorradAuto+AnhängerWohnmobil >3,5 t
Innerorts50/70*50/70*5050
Ausserorts90/110**90/110**7080
Autostrassen1101107080
Autobahnen***13013080100
*** bei Regen110110  

* 70 km/h auf städtischen Autobahnen gemäss Beschilderung
** 90 km/h auf Nebenstrassen, 110 km/h auf Hauptstrassen

Bei Nebel (Sichtweite unter 100 m): 50 km/h auf allen Strassen.

Sicherheitsgurte

Auf allen Sitzen obligatorisch.

Kindersicherung 
Kind < 1,50 mKinderrückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen 44/03)
> 1,50 m oder > 12 JahreSicherheitsgurt obligatorisch vorn und hinten
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen
Blutalkoholgrenze

0,5 o/oo.

Winterausrüstung

Spikesreifen sind vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.

Mit Schneekettenpflicht gekennzeichnete Strassen können alternativ auch mit Winterreifen befahren werden. Mit Schneeketten darf ein Fahrzeug höchstens 50 km/h fahren.

Im Aostatal ist eine Winterausrüstung (Winterpneus oder Mitführen von Schneeketten) vom 15. Oktober bis zum 15. April obligatorisch.

In Südtirol sind Winterreifen vom 15. November bis zum 31. März bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).

In der Region Genua, in der Provinz Turin und in Como ist eine Winterausrüstung (montierte Winterpneus oder das Mitführen von Schneeketten) vom 1. November bis zum 31. März obligatorisch.

Sie müssen auf der Stelle beglichen werden; wenn der Fahrer die Bezahlung verweigert, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Immer eine Quittung ("ricevuta") verlangen.

Wichtigste BussenEUR 
Parkieren verboten38 - 311 
Nichtbeachten eines Lichtsignals155 - 624 
Alkohol am Steuer542 - 6'527und Haft bis zu 6 Monate
Nichttragen der Sicherheitsgurten78 - 311 
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung155 - 624 
Telefonieren beim Fahren

Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Treibstoff

Bleifrei 95 (98 und 99 nicht überall erhältlich) / Diesel.

Die Tankstellen an Autobahnen und Grenzübergängen sind rund um die Uhr geöffnet; anderswo im Allgemeinen täglich (ausser Sonntag) von 7 bis 12.30 Uhr und von 15.30 bis 19/19.30 Uhr. Die gängigen Kredikarten werden akzeptiert.

Einfuhr von 60 l Treibstoff in Kanistern erlaubt.

Strassennetz

Rund 6500 km Autobahnen, die meisten davon sind gebührenpflichtig.

Strassengebühren

Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.

Die gängigen Kreditkarten werden akzeptiert (Ausfahrt "Carte" benützen, blaue Tafeln). Wählen Sie die dem Zahlungsmittel entsprechende Durchfahrt, vor allem bei Gebührenpflicht direkt auf der Autobahn. Gewisse Zufahrten sind den "Telepass"- Abonnenten vorbehalten (gelbe Tafeln).

Die vorbezahlten Karten "Viacard" (Ausfahrt "Carte" benützen, blaue Tafeln) für 25 und 50 EUR erhalten Sie an vielen Tankstellen oder Rastätten in Italien.

Im Ausland wohnhafte Personen können einen Telepass kaufen wenn sie

(1.) im Besitz einer BankAmericard der Deutschen Bank, CartSì, Diner's Club oder einer Unicard sind (Visa- oder Euro/Mastercard werden nicht akzeptiert);

(2.) Oder aber wenn sie ein Konto bei einer Italienischen Bank mit Niederlassung in der Schweiz haben (Liste der entsprechenden Banken siehe www.telepass.it).

Autovermietung

Schweizerischer Führerausweis anerkannt, wenn er, je nach Vermieter, mindestens ein Jahr zuvor erworben wurde.

Mindestalter: 21 bis 25 Jahre, je nach Firma und Wagentyp. Eine Kreditkarte ist nötig.

Motorräder

Helmtragepflicht für Fahrer und Beifahrer.

Abblendlicht auch am Tage vorgeschrieben.

Das Motorrad muss mit zwei Rückspiegel ausgestattet sein. Motorräder mit weniger als 150 cm3 sind auf Autobahnen verboten.

Anhänger und Wohnmobile

Höchstmassem
Breite2,55
Länge (inkl. Deichsel)12
Gesamtlänge (Wagen + Wohnwagen oder Anhänger)18.75

Ein Aufkleber "80 km/h" ist obligatorisch (erhältlich bei www.ochsnerag.ch).

Dachlasten, die über das Fahrzeug hinausragen (nur hinten erlaubt und zwar nicht mehr als 30 % der Fahrzeuglänge) oder die am Heck (z.B. ein Veloträger) befestigt sind, müssen mit einer vorschriftsmässigen Warntafel (50 x 50 cm, rotweiss diagonal gestreift) versehen sein. Nachts muss sie reflektieren. Busse bei Fehlen: von 68 bis 275 EUR.

Verkehrsinformation

Wichtigste Flughäfen

Schiffe

Inselvonnach
ElbaLivorno, PiombinoPortoferraio
Ischia, CapriNapoli, Sorrento 
SardegnaCivitavecchiaArbatax, Cagliari, Golfo Aranci, Olbia
 GenovaArbatax, Cagliari, Olbia, Palau, Porto Torres
 FiumicinoArbatax, Golfo Aranci
 La SpeziaPalau
 LivornoCagliari, Golfo Aranci, Olbia
 PiombinoOlbia
 NapoliCagliari, Palau.
SiciliaGenova, Livorno, NapoliPalermo
 Villa San GiovanniMessina

Während der Hochsaison ist der Besuch von verschiedenen Inseln (Capri, Ischia, del Giglio, Procida, Lipari, Ustica) mit Fahrzeugen verboten, ausser für Inselbewohner. Dieses Verbot betrifft Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen im Allgemeinen nicht.