Italien

Einreisepapiere

Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass.

Impfungen

Keine Impfungen erforderlich.

Empfohlen: Im Sommer, Impfung gegen FSME (Zeckenenzephalitis) für Campingurlauber und Wanderer.

Führerausweis

Schweizerischer Ausweis anerkannt.

Fahrzeugausweis

Schweizerischer Ausweis anerkannt.

Grüne Karte

Nicht erforderlich. www.nbingf.ch

Andere Formalitäten für Fahrzeuge

CH-Kleber, Pannendreieck und Sicherheitsweste.

Zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente.

Es wird dringend davon abgeraten, nach Italien mit einem Fahrzeug einzureisen, das mit einem Tages- oder Händlerschild versehen ist und dessen Fahrer nur einen Tages- oder Kollektivfahrzeugausweis vorweisen kann.

Verkehrsmassnahmen in Mailand und Südtirol

Hunde und Katzen

Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (ab 2011 nur mit Mikrochip) und Heimtierausweis.

Hunde sind an der Leine zu halten und in den öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.

Ein- und Ausfuhr

  • Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 430 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung.
  • Ausfuhr limitiert: Kunstwerke und Antiquitäten, nur mit Bewilligung der "Soprintendenza per i beni archeologici" jeder Region oder des Ministero per i beni e le attività culturali.

Gebühren und MwSt.

IVA ("Imposta sul valore aggiunto", etwa 20 %); sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 155 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt.

Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.

Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.