rubrique_sommaire
Einreisepapiere
Tout afficher
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass.
Impfungen
Tout afficher
Keine Impfungen erforderlich.
Empfohlen: Im Sommer (insbesonders in Bayern und Baden-Württemberg) Impfung gegen FSME (Zeckenenzephalitis) für Campingurlauber und Wanderer.
Führerausweis
Tout afficher
Schweizerischer Ausweis anerkannt.
Fahrzeugausweis
Tout afficher
Schweizerischer Ausweis anerkannt.
Grüne Karte
Tout afficherNicht erforderlich. www.nbingf.ch
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
Tout afficher
CH-Kleber, Pannendreieck und Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Feinstaub-Plaketten in manchen Innenstädten.
Zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente.
Hunde und Katzen
Tout afficher
Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (ab 2011 nur mit Mikrochip) und Heimtierausweis. www.bml.de
Bestimmte Hunderassen (Pitbull Terrier, amerikanischer Staffordshire) dürfen nicht eingeführt werden.
Ein- und Ausfuhr
Tout afficherZollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 175 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung. www.zoll-d.de
Gebühren und MwSt.
Tout afficher
19 %; sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 25 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt. www.globalrefund.com
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.



