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Einreisepapiere
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Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass.
Impfungen
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Keine Impfungen erforderlich.
Führerausweis
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Schweizerischer Ausweis anerkannt.
Fahrzeugausweis
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Schweizerischer Ausweis anerkannt.
Grüne Karte
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Nicht erforderlich. www.nbingf.ch
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
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CH-Kleber, Pannendreieck und Sicherheitsweste.
Zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente.
Hunde und Katzen
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Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (ab 2011 nur mit Mikrochip) und Heimtierausweis.
www.favv-afsca.fgov.be
Ein- und Ausfuhr
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Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 175 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung.
www.fiscus.fgov.be
Gebühren und MwSt.
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TVA ("Taxe à la valeur ajoutée"; 21 %); sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 125 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt.
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.
www.globalrefund.com



