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Velovignette ab 2012 abgeschafft
Welches sind die wichtigsten Aenderungen?

  • Ab 01.01.2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein.

  • Das Bundesparlament hat beschlossen, diese obligatorische Haftpflichtversicherung (Velovignette) abzuschaffen.

  • Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, wird künftig ihre private Haftpflichtversicherung aufkommen müssen.

  • Die Velovignette 2011 ist gültig bis 31. Mai 2012.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Versicherung :

  • Dass Ihre Fahrradhaftpflichtversicherung ab 01.01.2012 in die allgemeine Privathaftpflichtversicherung integriert ist.

  • Dass alle im Haushalt lebenden Personen, welche ein Fahrrad benützen durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind (Ehemann/Ehefrau, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Kinder, Studenten, Lehrlinge etc.).

  • Dass, wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, eine abschliessen. Obschon es nicht obligatorisch ist, kann ein kleines Missgeschick grossen materiellen oder körperlichen Schaden verursachen.

Der TCS wird seine Lehrmittel, in welchen die Vignette aufgeführt ist, ab 1. Juni 2012 neu anpassen.
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Fax:
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