- Dass Ihre Fahrradhaftpflichtversicherung ab 01.01.2012 in die allgemeine Privathaftpflichtversicherung integriert ist.
- Dass alle im Haushalt lebenden Personen, welche ein Fahrrad benützen durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind (Ehemann/Ehefrau, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Kinder, Studenten, Lehrlinge etc.).
- Dass, wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, eine abschliessen. Obschon es nicht obligatorisch ist, kann ein kleines Missgeschick grossen materiellen oder körperlichen Schaden verursachen.
Der TCS wird seine Lehrmittel, in welchen die Vignette aufgeführt ist, ab 1. Juni 2012 neu anpassen. |