| Grundsätzlich gilt Folgendes: Ein Fahrzeug, welches in der Schweiz zugelassen ist, kann in jedem Land unter denen im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln und Bestimmungen fahren, das die Wiener Konvention von 1968 unterzeichnet hat. Der Lenker hat sich dabei auch an die Bestimmungen des jeweiligen Landes betreffend Zusatzausrüstung zu halten, wie z.B. Kindersitze, Warnweste, Autoapotheke etc.
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