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| Achtung Wild! |
| Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, Reh-, Rot- oder Schwarzwild die Strasse überquert, Unfälle sind nicht ausgeschlossen... Eine Kollision mit einem Tier kann schlimme Folgen haben: bei Tempo 100 erreicht ein 20 Kilo schweres Reh ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne! Deshalb ein paar Tipps: Ihr Beitrag zur Verhütung von Wildunfällen ist möglich und nötig!
Wenn trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Unfall passiert ist:
(Die Polizei bietet den Wildhüter auf) Die Versicherung übernimmt Schäden bei Wildunfällen, vorausgesetzt, der Unfall wurde korrekt gemeldet. In aller Regel müssen Fahrzeuglenkende nicht mit einer Busse rechnen. Auch wenn das Wild nach dem Unfall noch flüchten kann, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt. Nur das sofortige Melden des Unfalls ermöglicht es dem Wildhüter, das verwundete Tier rasch zu finden und von seinen Qualen zu erlösen. Defensiv Fahren schützt Leben - auch hier! |
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| Ein Geisterfahrer kommt Ihnen entgegen |
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| Sie sind selbst als Geisterfahrer unterwegs |
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| Autofahren heute / Check-up |
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| Die 4 goldene Eco-Drive® Regeln |
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| Ferienvorbereitung: was ist das Wichtigste? |
| Vorbereitungen, Routenplanung, Beladung des Fahrzeuges, unterwegs, Fahren mit Vans, Kombis und Wohnwagen, Mobilhome. mehr ... |
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| Gut sehen um sicher zu fahren |
| 90 % der zum Autofahren notwendigen Information werden über die Augen erfasst.
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| Mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren? |
| Der Lernfahrausweis ist kein Führerausweis nach internationalem Recht. Er ist daher nur in der Schweiz gültig, d.h. es dürfen damit keine Lernfahrten im Ausland vorgenommen werden. Dies ist ebenso der Fall für begleitete Lernfahrten mit Motorwagen und unbegleitete Lernfahrten mit Motorrädern. Diese Tatsache geht klar aus dem Art. 41 des „Übereinkommens über den Strassenverkehr“ hervor, welches nach der Ratifikation durch die Schweiz seit dem 11.12.1992 in Kraft getreten ist. Wer trotzdem mit dem Lernfahrausweis im Ausland fährt riskiert viel. Bei einem Unfall ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz vorhanden. Von der örtlich zuständigen Strafbehörde würde dies als Fahren ohne gültigen Führerausweis eingestuft. |
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| Tagsüber die Lichter einschalten? |
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| Licht : Verwendung der Nebellichter |
| Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt (VRV Art. 32). |
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| Radweg / Radstreifen: was ist der Unterschied? |
| Radwege sind von der Fahrbahn durch bauliche Massnahmen getrennt. Radstreifen sind auf der Fahrbahn und lediglich durch gelbe Linien gekennzeichnet. Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorfahrräder) dürfen Radwege nicht benützen. Sie dürfen hingegen Radstreifen befahren unter der Bedingung, dass dieser durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet ist und keine Radfahrer behindert werden. |
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| Roller / Bus-Streifen: dürfen diese mit den Roller benützt werden? |
| Nein, Bus-Streifen dürfen von anderen Fahrzeugen nicht benützt werden, wenn nicht ausdrücklich eine entsprechende Ausnahme signalisiert ist. |
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| Roller / Radweg: darf man mit dem Roller auf einem Radweg fahren? |
| Nein! Hingegen darf man allenfalls auf dem Radstreifen fahren unter der Bedingung, dass Radfahrer nicht behindert werden. |
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| Schleudergefahr im Herbst |
| Unfallrisiko in der Erntezeit Während der Erntezeit muss man mit ungewöhnlichen Risiken rechnen:
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| Art. 29 Schneeketten obligatorisch (auch für 4x4) |
| Art. 29 SSV ist diesbezüglich klar und lässt keine Ausnahme zu:
Gleichzeitig erinnern wir daran, dass die 4x4-Fahrzeuge auf verschneiten Abfahrten nicht besser bremsen als Fahrzeuge mit Zweiradantrieb. Gute Winterreifen und Schneeketten verkürzen jedoch wesentlich den Bremsweg. |
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| Sommerreifen im Winter? ein Sicherheitsrisiko |
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| Tunnel: was ist das Wichtigste? |
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| Richtiges Verhalten bei einem Unfall |
> Mögliche Gefahren erkennen und Verletzte beobachten > Erst denken, dann handeln
> Autobahn: auf dem Pannenstreifen anhalten > Folgeunfälle vermeiden und Personen, die sich am Unfallort befinden, schützen > Pannendreieck aufstellen: mindestens 50 Meter von Unfallstelle entfernt, auf Schnellstrassen 100 Meter
-> Keine spontanen Lebenszeichen: atmen, husten, bewegen > alarmieren (Tel. 144), AED (Automated external defibrillator) holen oder anfordern A = Airway: Atemweg > Massnahmen: Kinn heben und halten Die Eigenatmung des Patienten 5 bis 10 Sekunden prüfen. B = Breathing: Atmung > Massnahmen ohne Eigenatmung: Beatmung, 2 Beatmungsstösse > Massnahmen bei Eigenatmung: Patientenuntersuch Bewusstlosenlagerung C = Circulation: Zirkulation > 30 Thoraxkompressionen D = Defibrillation: Elektroschock bei Herz-Kreislauf-Stillstand Weitere Massnahmen > Blutstillung > Lagerung > Schutz vor Wärme, Kälte, Nässe, Zuschauern > Stetiges Wiederholen des ABCD-Schemas bei der Betreuung und Überwachung des Verletzten sowie bei Veränderungen seines Zustandes Leisten Sie Erste Hilfe (gemäss Ihren Kenntnissen).
> Wer? Name der anrufenden Person > Was? Art des Unfalls > Wann? Zeitpunkt des Unfalls > Wie viele Personen sind verletzt? > Weiteres? > Rückmeldung Kümmern Sie sich um die Verletzten (gemäss Ihren Kenntnissen), während Sie auf Hilfe warten |
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| Sicherheitsweste |
| In den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen einer Sicherheitsweste vorgeschrieben. Diese muss im Auto so verstaut sein, dass man sie, noch vor dem aussteigen, schnell überziehen kann. In der Schweiz ist das Mitführen der Warnweste nicht obligatorisch, jedoch empfiehlt der TCS solch eine Weste im Auto zu haben. Diese Weste muss gelb oder orangefarben sein, mit waagrechten oder senkrechten retroreflektierenden Streifen versehen sein, das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen und mit einer Notiz verkauft werden. Für eine bessere Sicherheit, empfiehlt der TCS das Mitführen zweier Westen: eine für den Fahrer, und eine für den Beifahrer. Sollte es noch weitere Insassen geben, wird der Fahrer diese, einen nach dem anderen jeweils mit der zweiten Weste in Sicherheit bringen. Liste der Länder in welchen das Mitführen der Sicherheitswesten Pflicht ist |
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| Kann man im Sommer auch mit Winterreifen fahren? |
| In der Schweiz ist dies nicht verboten. Aus Sicherheitsgründen raten wir aber auf jeden Fall für jede Saison die richtigen Reifen zu benützen. |
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| Sicher durch den Winter |
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