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» Telefonieren mit "Freisprechanlange"

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Seit es Mobiltelefone gibt stellt sich immer wieder dieselbe Frage: Inwiefern hat Telefonieren am Steuer einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit ?

Seit dem 1. März 2006 ist es gemäss Strassenverkehrsgesetz aus Sicherheitsgründen verboten, während des Fahrens SMS zu lesen oder zu schreiben und ein Telefon zu bedienen. Telefonieren beim Lenken ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.

Freisprechvorrichtung; eine umstrittene Lösung

Bezüglich Freisprechanlagen besteht aber nicht Einstimmigkeit. Auch mit dieser muss ein Gespräch möglichst kurz gefasst sein. Tatsächlich verleitet diese Vorrichtung dazu, längere und intensivere Gespräche zu führen, was unweigerlich die Aufmerksamkeit des Fahrzeuglenkers stark vermindert.

So haben Studien nachgewiesen, dass Telefonieren mit Freisprechvorrichtung sogar gefährlicher sein kann als ohne, denn:

  • Hält der Fahrer sein Handy ans Ohr, so ist er sich seiner Behinderung bewusst, weshalb er sein Fahrtempo verringern und so möglichst wenig und kurz telefonieren wird.
  • Verfügt er hingegen über eine Freisprechvorrichtung, so wird er sich auf das Gespräch konzentrieren, statistisch gesehen länger telefonieren und sein Fahrverhalten trotzdem nicht seinen verminderten Fähigkeiten anpassen.
Ein totales Verbot, auch für Freisprechanlagen? Stellungnahme des TCS

Gegenwärtig sieht der TCS keine Notwendigkeit ein totales Telefonverbot, auch mit Freisprechvorrichtung zu verlangen, da eine solche Vorschrift weder durchgesetzt noch kontrolliert werden könnte.

Selbstverständlich bestreitet der TCS den Einfluss des Telefonierens auf die Konzentration des Lenkers nicht. Andererseits sind die Ablenkungsgefahren vielfach und beschränken sich nicht auf die Verwendung einer Freisprechanlage. So sind Gespräche mit Mitfahrern, schreiende Kinder auf den Rücksitzen, Stress, Familienprobleme, Radio, GPS, usw., ebenfalls Ablenkungsgefahren, welche negativ auf die Konzentration des Lenkers einwirken und somit das Unfallrisiko steigern können.
Der TCS ist gegen ein totales Telefonierverbot mit Freisprechanlage, da es sich um eine nicht überwachbare Massnahme handeln würde.
Der TCS macht aber die Fahrzeuglenker auf die Gefahren der unzweckmässigen Verwendung des Natels aufmerksam. Er gibt die Empfehlung entweder vorher auf die "Combox" zu schalten oder in dringenden Fällen anzuhalten und zurück zu rufen.
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