- Erfahrung sammeln
- Gefahren erkennen
- Sicherheitsförderndes Verhalten erlernen
Die Neuregelung sieht vor, dass der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht definitiv, sondern nur auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt wird. Während diesen 3 Jahren verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von 2 Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator (der sogenannten "zweiten Phase") und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen. Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und nach Ablauf der Probefrist, (die ohne Zwischenfälle verlaufen muss), kann nach 3 Jahren der definitive Führerausweis beantragt werden. Was auf den ersten Blick wie eine Verteuerung und Erschwerung des Führerausweiserwerbs aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als gezielte Investition in die eigene Sicherheit. Gemäss den Statistiken verursachen 18 bis 24-jährige Lenkerinnen und Lenker öfter Verkehrsunfälle als ältere. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des Führerausweises sollen dazu dienen, die Zahl der Verkehrsunfälle dieser gefährdeten Altersgruppe zu reduzieren. |