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Vernier, den 19. Januar 2009
Der TCS befürwortet Verbrauchssenkungen, spricht sich aber entschieden gegen einen schweizerischen Alleingang aus. Als verbindliche Richtschnur dient der EU-Absenkungspfad, wonach im Durchschnitt der CO2-Ausstoss von Neuwagen 130 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten darf.
EU-Vorgaben sind verbindlich – schweizerischer Alleingang kommt nicht in Frage
Der TCS lehnt jeden Versuch, die Reduktion der CO2-Emissionen mit Hilfe einer schweizerischen Insellösung durchzusetzen, ab. Zielführend ist der von der EU vorgezeichnete Weg, der bis 2015 für Neuwagen die Reduktion der CO2-Emissionen auf 130 Gramm pro km vorschreibt. Dieser Wert soll bis 2020 auf 95 Gramm gesenkt werden.

Diese Vorgaben richten sich an die Hersteller. In der Praxis sind von Land zu Land verschiedene Durchschnitts-Grenzwerte zulässig. Massgebend ist die Erreichung des von der EU vorgegebenen Durchschnittswertes.

Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile: Die Schweiz kann auf einen Alleingang zur Steuerung des Durchschnitt-Grenzwerts für Neuzulassungen verzichten. Das flexible EU-Modell trägt zudem den unterschiedlichen Ländermärkten in Europa Rechnung, ohne dass das Gesamtziel der Verbrauchssenkung aus den Augen verloren wird, und erfasst ausserdem auch die Parallelimporte.
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