| Der Nationalrat und der Ständerat (eidgenössische Räte) kommen in der Regel viermal im Jahr zusammen (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) für eine dreiwöchige ordentliche Session. Die Sitzungen der Räte sind öffentlich.
Während der Sessionen beraten die Kammern Verfassungsänderungen und erlassen rechtsetzende Bestimmungen in der Form von Bundesgesetzen. Sie fassen ausserdem Bundesbeschlüsse und genehmigen völkerrechtliche Verträge. Die Mitglieder des National- und des Ständerats können in den Sessionen das Wort ergreifen und Anträge stellen, anhand von unterschiedlich wirksamen Mitteln, wie die paralamentarische Initiative, die Motion, das Postulat, die Interpellation und die Anfrage.
Neben ihren gesetzgeberischen Kompetenzen besitzen die Räte auch wählerische Kompetenzen (Wahl des Bundesrates, des Bundeskanzlers und der Richter der Bundesgerichte), sowie Aufsichtskompetenzen. Die Räte üben unter anderem die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung, beschliessen über den Voranschlag des Bundes und genehmigen die eidgenössische Staatsrechnung. |