| Motorräder wie auch Roller der Kategorie F müssen periodischen Nachprüfungen unterzogen werden. Diese für die Sicherheit wichtige Kontrolle des Fahrzeugzustands erfolgt (wie bei Personenwagen) erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren und schliesslich alle zwei Jahre. Das kantonale Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle) bestimmt Ort und Datum dieser Nachprüfung. |