| In den letzten Jahren erhöhten die Leasinggeber laufend die Kaution. Vor Leasingbeginn muss vielfach ein Betrag von mehreren tausend Franken bezahlt werden. Der TCS empfiehlt aufgrund dieser Entwicklung, dass die Kaution (wie bei der Regelung als Wohnungsmieter) auf ein Sperrkonto überwiesen werden muss, über welche nur beide Parteien verfügen können, bzw. bei Nichteinigung innerhalb eines Jahres der Richter verfügen muss. Diese Empfehlung entspricht der mietrechtlichen Regelung für Geldsicherheiten. |