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| Sie sind in der Schweiz nur über die obligatorische Krankenpflegeversicherung bzw. Unfallversicherung versichert, möchten aber bei ihren Auslandsreisen besser vor den etwaigen finanziellen Folgen notfallbedingter medizinischer Behandlungen geschützt sein.
Ambulante Behandlungen und vor allem stationäre Spitalaufenthalte im Ausland können schnell sehr teuer werden. Zudem legen Sie Wert darauf, dass Sie im Ausland über eine freie Krankenhauswahl verfügen können. |
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| Neue Versicherungsleistungen bei Heilungskosten "Europa" |
| Vollständige Übernahme der vom Versicherten zu tragenden Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt) die in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EFTA bei Anwendung der Sozialversicherungsgesetzgebung des entsprechenden Aufenthaltslandes anfällt. |
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| * Gültig ab Zahlungsdatum bis zur Fälligkeit des laufenden ETI Schutzbriefs Europa; im ersten Jahr kann die Deckung der Heilungskosten weniger als ein Jahr betragen. |
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| Gegenstand der Versicherung |
- Übernahme der Heilungs- und Spitalkosten infolge Krankheit oder Unfall während einer Ferien- oder Geschäftsreise im Ausland oder auf der Anreise an den Ferienort.
- Die oben erwähnten Leistungen werden im Sinne eines Zusatzes zu schon bestehenden, in der Schweiz abgeschlossenen Kranken- und Unfallversicherungen.
- Die Kostenübernahme erfolgt solange eine Heimreise nicht angezeigt oder zumutbar ist.
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| Versicherte Leistungen |
Folgende Leistungen werden unbegrenzt übernommen: - Heilungskosten bei ambulanter Behandlung
- Heilungs- und Aufenthaltskosten bei Spitalaufenthalt
- Deckung der zusätzlichen Kostenbeteiligungen zu Lasten des Versicherten (Franchise, Selbstbehalt), welche auf Grund der bilateralen Abkommen in den EU- und den EFTA-Staaten erhoben werden
Voraussetzung: Die versicherte Person muss bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall im Ausland die ETI Einsatzzentrale des TCS unverzüglich benachrichtigen. |
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| Variante "Europa" - Gedeckte Länder |
- Europa (Russland und Kasachstan bis zum Ural)
- Mittelmeeranrainerstaaten (Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei)
Ausgeschlossen sind: die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Überseegebiete von europäischen Ländern Voraussetzung: ein gültiger ETI Schutzbrief "Europa" |
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| Variante "ausserhalb Europa"- Gedeckte Länder |
Für den Inhaber und die Begünstigten der Versicherung Heilungskosten "ausserhalb Europa" sind die Versicherungsleistungen in allen aussereuropäischen Ländern garantiert. Die östlich vom Ural liegenden Landesteile Russlands und Kasachstans fallen unter den geografischen Deckungsbereich der Heilungskosten-Variante "ausserhalb Europa". Voraussetzung: ein gültiger ETI Schutzbrief "Welt" Liste der Länder und Landesgebiete, die sowohl in der Variante "Europa" als auch in der Variante "ausserhalb Europa" gedeckt sind: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Azoren, Ceuta und Melilla, Färöer Inseln, Georgien, Grönland, Israel, Kanarische Inseln, Libanon, Libyen, Madeira, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern. Wenn man in allen Ländern (mit Ausnahme der Schweiz) gedeckt sein will, braucht es die Heilungskosten "Europa" und "ausserhalb Europa". |
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| Ihre Vorteile im Überblick |
- Schutz vor den finanziellen Folgen notfallbedingter medizinischer Behandlungen im Ausland.
- Freie Krankenhauswahl im Ausland: Vollumfängliche Kostenübernahme bei stationären Notfallbehandlungen im Ausland, unabhängig der von der versicherten Person gewählten Spitalkategorie und ihrer Kranken- bzw. Unfallversicherungsdeckung (allgemein, halbprivat, privat) in der Schweiz.
- Keine Prämiendifferenzierung nach Alter und Geschlecht: eine einheitliche, nivellierte Prämie.
- Keine Gesundheitsfragen zu beantworten: medizinische Annahme bzw. Versicherbarkeit ist gewährleistet.
- Keine Alterslimite.
- Alle Begünstigten des ETI Schutzbriefes "Familie" oder "Einzelperson" sind auf Reisen versichert.
- Die Heilungskostenversicherung schliesst Versicherungslücken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
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Produkteinformationen ETI
Nur für allgemeine Anfragen
Tel.:
0844 888 111
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